Haushaltshilfe
Damit Ihr Zuhause ein gemütlicher Ort bleibt – ich packe mit an, wo es nötig ist.
- Einkaufen & Mahlzeiten zubereiten
- Aufräumen, Wäsche & leichte Reinigung
- Ordnung in Post & Alltag halten
Ich unterstütze Sie und Ihre Angehörigen zu Hause – mit Haushaltshilfe, Begleitung zu Terminen und einfühlsamer Entlastung. Mit Herz, Geduld und langjähriger Erfahrung aus der Pflege.
Mit anerkanntem Pflegegrad steht Ihnen monatlich der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI zu. Als anerkannte Anbieterin rechne ich meine Leistung direkt darüber ab – Sie haben weniger Sorgen und mehr Unterstützung im Alltag.
Jeder Mensch ist anders – deshalb richte ich mich ganz nach Ihren Wünschen und Ihrem Tempo. Diese drei Bereiche stehen im Mittelpunkt:
Damit Ihr Zuhause ein gemütlicher Ort bleibt – ich packe mit an, wo es nötig ist.
Gemeinsam unterwegs – sicher, in Ruhe und mit einem offenen Ohr.
Sie pflegen einen lieben Menschen? Ich schenke Ihnen Zeit zum Durchatmen.
[Platzhaltertext] Seit vielen Jahren begleite ich Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen. In dieser Zeit habe ich gelernt, dass es oft die kleinen Dinge sind, die den Alltag schöner machen: ein gutes Gespräch, ein gemeinsamer Spaziergang oder einfach jemand, der da ist. Mit meiner Alltagsbegleitung in Demmin möchte ich genau das schenken.
[Platzhaltertext] Erzählen Sie hier in 3–5 Sätzen, warum Sie sich selbstständig gemacht haben und was Ihnen in der Betreuung besonders wichtig ist.
Unkompliziert, persönlich und ganz ohne Verpflichtung – wir lernen uns erst in Ruhe kennen.
Sie melden sich per Telefon, WhatsApp oder Formular. Wir besprechen in Ruhe, was Sie brauchen – kostenlos und unverbindlich.
Gemeinsam legen wir Umfang und Zeiten fest. Bei Pflegegrad helfe ich, die Abrechnung über den Entlastungsbetrag zu klären.
Verlässlich, regelmäßig und mit einem vertrauten Gesicht bin ich für Sie da – und passe die Begleitung jederzeit an.
Keine versteckten Gebühren – Sie wissen immer, woran Sie sind.
Für alle Leistungen rund um Haushalt, Begleitung und Betreuung.
Mit anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI bis zu
131 € im MonatIch rechne direkt mit der Kasse ab. Gerne erkläre ich Ihnen unverbindlich, wie das funktioniert.
Sie haben eine Frage, die hier nicht steht? Rufen Sie mich einfach an – ich nehme mir Zeit.
Sie möchten mehr erfahren oder gleich einen Termin vereinbaren? Ich freue mich auf Ihre Nachricht – unverbindlich und herzlich.